Betrieb von Geräten und Maschinen
Hinweise des Amtes Neustrelitz-Land zum
Betrieb von Geräten und Maschinen
Lärm schränkt die Lebensqualität vieler Menschen erheblich ein. Hohe Lärmbelastungen verursachen nicht nur Störungen und Belästigungen, sie können auch zu relevanten Gesundheitsrisiken, vor allem für das Herz-Kreislauf-System, führen.
Mobile und stationäre Geräte und Maschinen können Lärmprobleme hervorrufen. Beispiele sind Garten- und Baumaschinen, Luft-Wärme-Pumpen oder Klimageräte. Die Zulassung vieler Geräte und Maschinen ist im Europäischen Recht geregelt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) regeln die Pflichten der Betreiber, um die Nachbarschaft vor Lärm zu schützen. Um insbesondere Wohngebiete vor Lärm zu schützen, gibt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) zusätzlich Betriebszeitregelungen vor.
Wann dürfen Geräte und Maschinen betrieben werden?
Werktags (Montag – Samstag) von 07.00 – 20.00 Uhr
Dazu gehören z.B. Rasenmäher, Motorkettensäge, Kompressoren, Bohrgeräte, Altglassammelbehälter, Heckenscheren, Hochdruckreiniger, Rasentrimmer (Elektromotor), Vertikutierer, Schredder, Wasserpumpen, Beton- und Mörtelmischer etc.
Achtung! Zusätzliche Einschränkungen
für folgende Geräte und Maschinen
Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (Verbrennungsmotor), Laubbläser und Laubsammler
Wann dürfen diese betrieben werden?
Werktags (Montag – Samstag) von 09.00 – 13.00 Uhr und von 15.00 – 17.00 Uhr
Hat Ihr Gerät oder Ihre Maschine dieses Umweltzeichen?
Dann gelten lediglich die o.g. Betriebszeiten
(Mo – Sa von 07.00 – 20.00 Uhr)